Taschengeld

 

Spätestens wenn das Kind in die Schule kommt, stellt sich auch die Frage nach dem Taschengeld.
Das Taschengeld ist ist für Kinder ein weiterer Schritt in die Selbstständigkeit und es symbolisiert auch die zunehmende Unabhängigkeit von den Eltern. Auch wenn diese das Taschengeld an die Kinder zahlen.
Taschengeld ist ein wichtiges Lernmittel, um Kinder richtiges Konsumverhalten beizubringen.
Denn der Umgang mit Geld will gelernt sein und das Taschengeld dient dazu, Kindern den Wert des Geldes zu vermitteln, sich in der Welt des Konsums zurecht zu finden und die positiven als auch die negativen Erfahrungen von Konsum in seiner ganzen Bandbreite zu verstehen.

Solange man dem Kind Taschengeld bezahlt, sollte das Taschengeld auch ein fester Bestandteil bleiben. Taschengeld als Druckmittel zu benutzen, es ganz zu streichen oder es im Übermaß zu gewähren, hat nur negative Auswirkungen.
Die Konsumerziehung kann nur klappen, wenn das Kind regelmäßig und unabhängig davon, ob es brav war oder nicht, das Geld zur Verfügung gestellt bekommt.
Das Kind muss über das Taschengeld frei verfügen dürfen, ohne dass danach in Frage gestellt wird, ob das Geld nun sinnvoll oder sinnlos ausgegeben worden ist. Denn oft kaufen sich Kinder von ihrem Taschengeld Dinge, die wir selber als Schnickschnack abtun. Und auch wenn im Haus genug Süßigkeitsvorräte vorhanden sind, so muss es dem Kind frei gestellt bleiben, ob es sich von seinem Geld Schokoriegel kauft.

Kinder lernen mit dem Taschengeld auch schnell, dass man sich nicht alle Wünsche erfüllen kann und es mitunter angebracht ist, sein Taschengeld zu sparen, wenn eine größere Anschaffung ansteht. Allerdings sollten lebensnotwendige Anschaffungen wie Nahrungsmittel, Kleidung, Schulsachen, Möbel etc. nicht zu den Dingen gehören, die das Kind vom Taschengeld kaufen muss. Es sei denn, wenn es unbedingt  extravagante Kleidung tragen will, die im normalen Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, oder das Kind bzw. der Jugendliche den Pizza Service bemühen möchte, obwohl er Zuhause durchaus eine warme Mahlzeit bekommen würde.
Mit der regelmäßigen Zahlung des Taschengeldes wird auch vermieden, dass das Kind sich wie ein Almosenempfänger vorkommt, der ständig um sein Taschengeld betteln muss.
Und Kinder, die keine regelmäßigen Taschengeldzahlungen erhalten, weil sie ohnehin auch so alles bekommen, wenn sie danach fragen, werden Gefahr laufen mit Geld nicht umgehen zu können.
Taschengeld sollte auch nicht gestrichen werden, nur weil das Kind mal frech war. Denn damit würde es sein Ziel verlieren als Erziehung zum richtigen Konsumverhalten zu dienen.

Die Frage über die Höhe des Taschengeldes ist sicherlich nicht einfach zu beantworten und richtet sich letztendlich auch nach der finanziellen Situation innerhalb der Familie.
Dennoch gibt es Richtlinien, nach denen die Höhe des Taschengeldes, abhängig vom Alter des Kindes, festgelegt werden kann.
Zu Beginn sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden und etwa ab der vierten Klasse ist eine monatliche Zahlung angebracht.
Das Stadtjugendamt in Köln hat beispielsweise als Richtwert die Höhe des Taschengeldes bei 6-7 Jährigen bei wöchentlich 1-1,5 Euro angesiedelt.
Eine weit verbreitete Faustformel für die Höhe des Taschengeldes ist das Schuljahr in dem das Kind sich befindet mit dem Taschengeld zu verbinden. Im ersten Schuljahr gibt es dafür 50 Cent pro Woche. Im zweiten Schuljahr 1 Euro und im dritten Schuljahr 1,5 Euro die Woche.
Gerade in den ersten Schuljahren kann es sinnvoll sein, sich mit den anderen Eltern abzusprechen, wie viel Taschengeld wöchentlich zu zahlen ist, damit unter den Kindern nicht gleich ein Konkurrenzkampf ausbricht oder Neid aufkommt.
Älteren Kindern bleibt es natürlich frei gestellt sich das Taschengeld aufzubessern. Zeitungen ausdrucken oder Arbeiten im Supermarkt als Packhilfe sind ideale Einsteigerjobs für Jugendliche.
Auch häusliche Arbeiten, die über das normale Maß der häuslichen Pflichten hinausgehen, können mit einem Extrageld honoriert werden.
Im Gegenzug werden Anschaffungen, die auf den ausdrücklichen Wunsch des Kindes getätigt werden und mit Geldausgaben verbunden sind, von einem Teil des Taschengeldes bezahlt.
Möchte das Kind beispielsweise ein Haustier, welches monatliche Kosten für Futter, Tierarzt etc. verursacht, so kann man mit dem Kind vereinbaren, dass ein Teil des Taschengeldes einbehalten wird, um diese Kosten zu bestreiten.  So bekommt das Kind auch gleich die Tragweite einer Anschaffung wie die eines Haustieres zu spüren und sieht, dass ein Tier nicht nur zum kuscheln da ist, sondern das das Futter Geld kostet und ein Tier ab und an zum Tierarzt muss, der seine Arbeit nicht umsonst macht. 

Auch die Karte für das Handy können so vom Kind mitfinanziert werden. Eltern sollten ihren Kids ohnehin nur Prepaid - Handys anschaffen. Ist das Guthaben erschöpft und die monatliche "Zuzahlung" der Eltern noch nicht fällig, dann kann das Kind mit seinem Taschengeld sein Handy wieder aufladen und lernt gleich, dass die Kosten für ein Handy ganz schön hoch werden können, wenn man ständig mit dem Handy telefoniert, SMS schreibt oder sogar ins Internet damit geht...

Um zusätzlich besser mit Geld umgehen zu können, kann man das Taschengeld auch auf ein Sparbuch des Kindes überweisen. So lernt das Kind ganz nebenbei, wie es ist sich Geld abzuholen von der Bank oder Sparkasse. Das das Geld nicht aus dem Automaten im Überfluss kommt, merkt ein Kind spätestens dann, wenn sein Sparbuch leer ist und es kein Geld mehr gibt. Spart das Kind, dann erst kann es wieder Geld abheben...

 

Orientierungswerte für das Taschengeld

6 - 7 Jahre 1 - 1,5 Euro (Woche)
8 - 9 Jahre 2 - 3 Euro (Woche)
10 - 11 Jahre 10 Euro (Monat)
12 - 13 Jahre 16,5 Euro (Monat)
14 - 15 Jahre 22,5 Euro (Monat)
16 - 17 Jahre 30 - 40 Euro (Monat)

zurück zur Übersicht der Ratgeberseiten

:: Zurück zur Hauptseite ::

Text und Design © by Kessie 2001-2009 - all rights reserved.