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Rechte und Pflichten von privaten
Homepagebesitzern |
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Einleitung |
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Grundsätzliches |
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Fragen |
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Gerichtsurteile |
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Fundstücke |
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Fazit |
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Links |
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Einleitung
In diesem Bericht geht es ausschließlich um die Rechte und Pflichten
privater Homepagebesitzer und die Frage "Was ist eigentlich erlaubt
im Internet?". Ich bin keine Anwältin und meine Ausführungen
dienen somit lediglich als Anhaltspunkte. Jedoch gibt es zahlreiche
Gerichtsurteile, die bestätigen, dass auch im Internet gewisse
"Spielregeln" einzuhalten sind.
Sicherlich muss hier nicht mehr angemerkt werden, dass ein
Homepagebesitzer für die Inhalte seiner Seiten selber verantwortlich
ist und bestimmte Inhalte generell nicht erlaubt sind. Dazu gehören
z.B. Anleitungen zu einer Straftat, rechtsradikale Inhalte oder auch
pornographisches Bildmaterial die Kinder zeigen.
Vielmehr geht es um die legale Verwendung von Bild- und Textmaterial, um
Urheberrechte und "Fair play" im Internet.
Denn leider steigt auch mit der zunehmenden Zahl von privaten
Internetseiten der Daten- und Bilddiebstahl im Internet rapide an.
Sicherlich ist es nicht der Rede wert, wenn man auf diversen Seiten die
gleichen Gedichte von Goethe findet, die ganz offensichtlich von einer
Seite abgekupfert wurden, um damit seinen eigenen Webauftritt
aufzuwerten. Auch wenn es natürlich mehr als ärgerlich ist, wenn sich
Jemand die Mühe gemacht hat diverse Gedichte abzutippen und Andere
kommen um sie per "Copy und Paste" auf die eigene Seite zu
"entführen".
Aber auch ein solches Vorgehen hat nichts mit Fairness zu tun und wenn
man mangels eigener Ideen auf die Seiteninhalte Anderer zurückgreifen
muss, dann sollte man sich doch besser überlegen, welchen Sinn die
eigene Homepage überhaupt macht. Denn nur im Netz mit der eigenen
Webseite vertreten zu sein um überhaupt am Internetgeschehen teil zu
nehmen, ist ohnehin ein dürftiger Grundgedanke.
Und wer kann schon wirklich darauf stolz sein für abgekupferte Werke
gelobt zu werden?
Denn letztendlich ist das Internet mit dem Sport zu vergleichen:
Dopingsünder, die unverdient ihre Medaillen bekommen haben, die werden
früher oder später erwischt und anstatt Ruhm und Ehre werden sie nur
Schmach und Schande ernten.
Das Internet mag zwar auf den ersten Blick ein unüberschaubares
Sammelsurium an Internetseiten sein. Aber längst haben sich viele
Webseitenbetreiber als große "Familie" etabliert. Man kennt
sich untereinander und damit auch die Inhalte der anderen Seiten. So
fällt ein "Diebstahl" irgendwann doch auf - der Sünder wird
zur angemahnt und schlimmstenfalls verklagt.
Aber auch die betroffenen Webseitenbetreiber, deren Texte oder/und
Bilder "geklaut" wurden, sollten nicht vorschnell urteilen
bzw. verurteilen. Denn "Dieb" ist nicht gleich
"Dieb".
Es gibt Homepagebesitzer die noch sehr jung sind und bei denen man
ein gewisses Rechtsverständnis- und empfinden nicht unbedingt
voraussetzen kann. Sie wissen es in der Tat nicht besser und die Folgen,
die es für sie haben kann, wenn sie Texte, Grafiken, Bilder etc.
einfach von anderen Seiten mitgehen lassen, sind ihnen unbekannt.
Denn es ist im Grunde genommen das WWW selber, was den Menschen
suggeriert, dass Informationen, Texte, Bilder, Cliparts, Grafiken,
Fotografien, Musikstücke etc. frei zur Verfügung stehen. Und die
Unübersichtlichkeit des Netzes verführt allzu schnell zu der Annahme:
Wer sollte es schon bemerken wenn ich hier und da etwas mitnehme?
Eine weitere Gruppe ist die der Homepagebesitzer, die guten Glaubens
handeln:
Da werden in einer Grafikgalerie schöne Globes angeboten mit dem
Hinweis "Zur freien Verfügung". Also nimmt man mit was man
kriegen kann. Woher soll man auch wissen, dass der Homepagebesitzer der
sich mit einer umfangreichen Globes-Galerie brüstet, eben diese Werke
geklaut hat? Das sie nicht von ihm stammen, sondern von einer Person,
die stundenlang an den Globes gesessen hat, um sie dann "zur
Adoption" auf der eigenen Seite freizugeben.
Andere Homepagebesitzer wissen zwar, dass sie gegen geltende Rechte
verstoßen, wenn sie z.B. einfach einen Text mitgehen lassen, den
sie irgendwo auf einer Seite gelesen haben. Aber sie denken sich halt:
Das machen doch Alle so, warum sollte ich das nicht tun?
Eine Überlegung die man nur als Dummheit bezeichnen kann! Denn solche
Personen haben ein ziemlich dürftiges Rechtsempfinden.
Aber am verwerflichsten ist wohl die Gruppe Derer, die bewusst
"Daten- und Bilderklau" betreiben. In Ermangelung eigener
Ideen und Kreativität sammeln sie im Netz alles zusammen um
"ihre" Internetseite zu gestalten. Sie scheuen sich nicht mal
davor das Lob und die Anerkennung für geklautes Text- und Bildmaterial
einzuheimsen. Und die Krönung des Ganzen ist dann noch eine
Awardvergabe dieser Homepagebesitzer. Sie wollen andere Webmaster
beurteilen, obwohl sie selber nicht einmal eine eigene Webseite
hinbekommen.
Sie missbrauchen ungeniert die Anständigkeit anderer Webmaster, die
sich die Mühe machen ihre Werke in Wort, Schrift und Bild festzuhalten
und bereitwillig die Besucher (kostenlos) daran teilhaben lassen.
Aber wie sagt der Volksmund so schön: "Hochmut kommt vor dem
Fall". Und der Fall könnte in einer Klage enden. Denn nicht Alles
was es im Netz zu sehen gibt ist frei verwendbar. Nur ein Bruchteil
dessen, was dem Auge des Betrachters entgegen springt, darf auch
wirklich frei verwendet werden und zum Einsatz auf der eigenen Homepage
kommen.
Nur in Einem kann man sicher sein und wie es schon in einem alten
Volkslied heißt: "Die Gedanken sind frei, ..." |
Grundsätzliches
Zur Erstellung einer eigenen Webseite kann man sich durchaus fremden
Materials bedienen. Und zwar solches Material, welches frei von
Urheberrechten ist und/oder Material, für dessen Weiterverwendung man
die ausdrückliche Genehmigung des Urhebers hat.
Möchte man beispielsweise eine Gedichtsammlung veröffentlichen, so
sollte man bedenken, dass Gedichte genauso dem Urheberrecht unterliegen,
wie beispielsweise Fotografien, Grafiken, Javascripte, Quellcodes,
Meta-Tag-Angaben, Musikstücke, größere Linksammlungen etc..
Das Urheberrechtgesetz ist eindeutig, was die Definition des
Urheberrechts betrifft:
§ 7 des Urheberrechtsgesetzes besagt: "Urheber ist der Schöpfer
des Werkes".
In § 64 des Urheberrechtsgesetzes heißt es: "Das Urheberrecht
erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."
Urheberrechte müssen nirgendwo registriert werden, sondern gelten
automatisch mit der Erstellung eines Werkes. Selbstverständlich
unterliegen auch Musikstücke dem Urheberrecht und es ist dringend davon
abzuraten, Musikstücke, die man nicht selber komponiert hat, zum
Download auf der eigenen Seite anzubieten. Denn auch die
Rechtsverletzungen sind im Urheberrecht klar geregelt.
Dazu heißt es in § 97ff des UrhG: "(1) Wer das Urheberrecht oder
ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich
verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei
Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz
oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch
genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann der Verletzte die
Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des
Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn
verlangen."
Ein Blick in den Quellcode verrät die Kenntnisse des Webmasters. Aber
er verrät auch die Diebstähle anderer Webmaster. Denn nicht selten
kommt es vor, dass Webmaster ganze Quellcodes abkupfern um so schnell
und unkompliziert an eine annehmbare eigene Webseite zu kommen. Hier und
da ein paar kleine Änderungen, aber die wesentlichen Bestandteilen der
Ursprungspage bleiben erhalten.
Sicherlich ist es erlaubt mal zu schauen, wie ein Quellcode einer
anderen Seite aussieht. Man lernt schließlich auch so von dem Wissen
Anderer... Aber wenn es nicht dabei bleibt sich Anregungen für die
eigene Gestaltung zu holen, dann kann man damit rechnen, eines Tages
eine Abmahnung zu bekommen. Denn nicht nur die Inhalte einer Webseite
unterliegen dem Copyrecht, sondern auch die daraus resultierenden
Quellcodes.
Vorsicht ist auch geboten bei der Wahl der "Keywords" in den
Meta-Tag Angaben. Besonders "schlaue" Webmaster nehmen einfach
bekannte Markennamen wie "CocaCola" oder "BMW" um so
eine gute Platzierung in den Suchmaschinen zu erhalten. Wenn diese
Angaben in den Meta-Tags aber nun gar nichts mit den eigentlichen
Inhalten der Webseite zu tun haben, dann ist dies ein eindeutiger
Verstoß gegen das Markenschutzrecht.
Wie oben bereits erwähnt, sind sogar Linksammlungen urheberrechtlich
geschützt. Nach einem Gerichtsurteil des Landgerichts Köln wurde eine
Linksammlung mit 251 Links als urheberrechtlich geschützt anerkannt (Urteil
siehe unten).
Aber gerade Links können für einen Homepagebesitzer zum Stolperstein
werden. Denn mit der Anbringung von Links besteht auch die Gefahr, dass
die verlinkte Seite rechtswidrige Inhalte hat bzw. nach der Verlinkung
hinzugefügt worden sind.
Es empfiehlt sich auf jeden Fall ein eindeutiger Hinweis darauf, dass
man sich von den Inhalten der verlinkten Seiten distanziert. Auch
sollten die Links in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Und
Hinweise von Besuchern, dass verlinkte Seiten z.B. jugendgefährdendes
Material enthält, sollten ernst genommen und die entsprechenden Links
beseitigt werden.
Eine beliebte Aktion im Netz ist es auch, mit einem Link auf fremde
Bilder zu verweisen, die auf einem anderen Server liegen und zu einer
fremden Homepage gehören.
Immer wieder findet man Internetseiten mit Grafiken, Cliparts und
Bildern, deren Ursprung nicht auf der Homepage zu suchen ist, sondern
die einfach nur mit einem Link zu einer anderen Webseite verbunden
wurden um sie so in die eigene Seite zu integrieren.
Das bedeutet für den betroffenen Homepagebesitzer eine erhöhte
Traffic.
Mag man im ersten Moment auch meinen, dass es egal ist, wo das Bild
liegt, so wird bei genauerer Betrachtung doch deutlich, dass mit dieser
Vorgehensweise andere Homepagebesitzer auch finanziell geschädigt
werden können.
Denn mit jedem Aufruf einer Webseite und den dazugehörigen
Bestandteilen wie Bildern, erhöht sich die Traffic. Solange man seine
Homepage bei einem Webspace-Anbieter hinterlegt hat, der einem
kostenlosen Webspace bietet, ist das Ganze noch kein allzu großes
Problem.
Aber Homepagebesitzer mit eigner Domain wie beispielsweise
www.meinname.de zahlen an ihren Provider eine monatliche Gebühr. Der
gewählte Tarif ist meistens an die persönliche Nutzungsvorstellung des
Homepagebesitzers angepasst und variiert zwischen ein paar Euro im Monat
bis hin zu mehreren Hundert Euro. Bei den preiswerteren Tarifen ist
allerdings auch nur ein eingeschränktes Transfervolumen enthalten. Der
Datentransfer setzt sich aus dem Überspielen der Homepagedaten zum und
vom Server, sowie der Seitenaufrufe und Downloads, die von einer
Internetseite getätigt werden, zusammen.
Kommt dann noch hinzu, dass andere Homepagebesitzer einfach auf die
Bilder oder Downloads verweisen und sie in ihren Webauftritt einbauen,
dann trägt der eigentliche Besitzer des Materials keinen Nutzen davon,
sondern es kann sogar dazu führen, dass er sein monatliches
Transfervolumen überschreitet und er von seinem Provider wiederum zur
Kasse gebeten wird.
Eine Unterlassungs- und /oder Schadensersatzklage könnte die Folge
sein...
Also sollte man generell darauf verzichten fremdes Bildmaterial durch
einen Linkverweis in seine Homepage einzubinden oder in Foren und
Gästebüchern seine Texte mit Bildern anreichern, die sich nicht auf
der eigenen Festplatte befinden und somit auch nicht bei dem eigenen
Webspace-Anbieter hinterlegt sind.
Viele Homepagebesitzer sind dem "Bastelfieber" erlegen. Dazu
gehören Globes, Sammelkarten, Websets, Stationerys etc.. In
stundenlanger Arbeit haben diese Webmaster an ihren Werken gesessen und
sind dann noch so freundlich ihre Werke der Öffentlichkeit zugänglich
zu machen. Globes können adoptiert werden, Websets für die eigene
Webseite verwendet werden... Alles worum die kreativen Homepagebesitzer
bitten, ist ein Link oder Banner auf ihre Seite, ein Zertifikat für die
Globes, welches mit eingebunden werden soll und das ihre Werke nicht
anderen Galerien hinzugefügt werden.
Aber nur allzu oft findet man dann das fremde Design ohne Hinweis auf
den Urheber auf Seiten wieder, deren Besitzer dann auch noch die
Dreistigkeit besitzen diese Werke als die eigenen auszugeben oder sie
sogar mit der Rechtsklick-Sperre belegen und solche Texte wie
"Alles meins" oder "Frag mich doch, ich beiße
nicht" dazufügen.
Sich mit fremden Federn zu schmücken ist eigentlich nur noch peinlich
und bei so einem verqueren Rechtsverständnis stellt sich zwangsläufig
die Frage nach dem geistigen Potential solcher Homepagebesitzer.
Wie einfach ist es doch zu nehmen - wie schwer freundlich um Erlaubnis
zu fragen - und wie einfallsreich wäre die Kreation einer Webseite mit
eigenen Inhalten.
Viele private Homepagebesitzer denken sich: Was die Kommerziellen
können, kann ich schon lange.
Also werden ungefragt Mails verschickt an Besucher, die es gewagt haben
sich ins Gästebuch der Seite einzutragen. Man bekommt urplötzlich
Newsletter die man nicht abonniert hat Man erhält uninteressante Mails
mit Inhalten wie "Ich habe ein neues Gedicht auf meiner Seite
veröffentlicht. Schau doch mal vorbei...". Oder man findet sich in
einem Mailverteiler wieder, deren Absender sich leider so ganz und gar
nicht darüber im klaren sind, was es bedeuten kann, wenn sie anstatt
des Bcc nur das Cc nutzen und somit alle Empfänger sehen können,
an wen denn nun diese "hochwichtige" Mail geschickt worden
ist.
Im übrigen stellt die Übermittlung von unerwünschter Werbung (Spamming)
eine Störung des Eigentums- und Persönlichkeitsrechts dar. Eine
Unterlassungsklage wäre im Einzelfall sicherlich übertrieben, aber im
Wiederholungsfall sicherlich angebracht.
Es ist also nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Homepagebesitzer
gegen diese "Diebe" zur Wehr setzen. In Foren werden Links zu
Seiten genannt, deren Besitzer sich hemmungslos an fremdem Eigentum
vergreifen. Webringe werden ins Leben gerufen, deren Mitglieder sich
gegen den Daten- und Bilderklau wehren wollen, schwarze Liste sind im
Umlauf mit Namen von dreisten "Klauern", Provider werden
angeschrieben um die Seiten solcher schwarzen Schafe im Netz zu
schließen und die Gerichte werden sich wohl in Zukunft öfters mit
Internetstreitigkeiten auseinander setzen müssen.
Absolut übertrieben wird jetzt mancher Leser denken. Aber solange man
nicht selber betroffen ist, kann man schwerlich mitreden.
Und die tägliche Begegnung mit anderen Webmastern zeigt, dass aus einem
Saulus schnell ein Paulus wird. Denn wenn der betreffende Webmaster dazu
gelernt hat und nun in der Lage ist selber kreativ tätig zu werden,
merkt er schnell, was es bedeutet seine Schöpfungen weit verstreut im
Netz wieder zu finden.
Die sollen sich doch geschmeichelt fühlen, wenn ihre Grafiken und Texte
so begehrt sind, mag man nun vielleicht meinen. Aber das schmeichelhafte
Gefühl weicht schnell der Ernüchterung, wenn die Rechnung des
Providers wegen überhöhtem Transfervolumen ins Haus flattert oder man
seine Texte und Grafiken auf schlechten Internetseiten
wieder findet.
Und mal ganz ehrlich: Es ist doch ein wundervolles Gefühl wenn man für
die eigenen Ideen gelobt wird.
Übrigens: Das Urheberrecht gilt auch dann, wenn kein
Urheberrechtshinweis angebracht ist. Aber das © Zeichen ist ein
sinnvolles (wenn auch immer öfters zu Unrecht gesetztes) Symbol
dafür, dass Texte und Grafiken urheberrechtlich geschützt sind.
Rechtsanwalt Michael
Horag sagt über die Bedeutung des Copyrighthinweises: "Dieser
Hinweis empfiehlt sich auf jedem dafür geeigneten urheberrechtlichen
Werk, da er zu einer so genannten Beweislastumkehr führt: Nicht der
Urheber des so gekennzeichneten Werkes muss beweisen, dass er der
Urheber ist, sondern Dritte." |
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Fragen
Frage:
Ich möchte auf meiner Webseite Bilder von Anne Geddes ausstellen. Ist
das erlaubt?
Antwort:
Grundsätzlich nein! Die alleinigen Rechte an den Bildern liegen bei
Anne Geddes. Ohne ihre ausdrückliche Genehmigung ist es nicht erlaubt
ihre Bilder auf der eigenen Seite zu verwenden.
Frage:
Ich habe auf einer anderen Internetseite Globes gefunden, die zur freien
Verfügung standen. Allerdings waren keine Zertifikate dabei. Darf ich
diese Globes verwenden und womöglich in einer eigenen Galerie und zur
freien Verfügung ausstellen?
Antwort:
Globes ohne zugehörige Zertifikate sind in den meisten Fällen
"geklaut". Man sollte sich darum nur Globes auf die eigene
Seite einbinden, für die man auch ein entsprechendes Zertifikat des
jeweiligen Erstellers bekommen hat. Ein Link zu seiner Seite dürfte
selbstverständlich sein und man zollt ihm so auch den Respekt für
seine grafischen Leistungen.
Allerdings gehen mittlerweile auch einzelne Webmaster dazu über ihre
Globes mit Namen zu signieren, um auch ohne Zertifikat deutlich zu
machen, wer der Urheber des Werkes ist. Daher sollten grundsätzlich
Globes ohne Zertifikat mit einem Link zum Urheber versehen werden.
Frage:
Woher weiß ich, ob ein bestimmter Text tatsächlich von dem
Homepagebesitzer ist, auf dessen Seite ich ihn gefunden habe und wie
kann ich eigene Texte schützen?
Antwort:
Eine hundertprozentige Garantie gibt es kaum. Auch Homepagebesitzer, die
sich mit fremden Federn schmücken haben längst das © Zeichen für
sich entdeckt und setzen es auf ihrer Seite ein, obwohl Texte und
Grafiken nicht von ihnen sind.
Ein Schutz für Texte besteht aber z.B. in der Möglichkeit einen Text
mit einem Zeitstempel zu versehen. Dieser kann unter Richtig.de
angefordert werden. Am sinnvollsten natürlich ist der Zeitstempel vor
der eigentlichen Veröffentlichung des Textes.
Die Rechtsklicksperre, z.B. mittels eines JavaScripts, kann schnell und
problemlos umgangen werden und schreckt nur noch absolute Anfänger ab.
Möchte man einen Text von einer anderen Seite verwenden sollte man
jedoch immer den Homepagebesitzer um Erlaubnis fragen und die
schriftliche Genehmigung aufbewahren.
Frage:
Ich möchte gerne aus einem längeren Text etwas zitieren. Ist das
statthaft?
Antwort:
Ja! Textausschnitte, die über die übliche Länge eines Zitates nicht
hinausgehen, dürfen verwendet werden. Allerdings sollte auch hier
unbedingt die Quelle genannt werden von der der Textausschnitt stammt.
Zitate sind als solche kenntlich zu machen!
Frage:
Ich möchte mit einem Link auf eine andere Seite verweisen. Darf ich die
neue Seite in meinem Frame öffnen lassen?
Antwort:
Davon ist dringend abzuraten! Seiten, die nicht zur eigenen Homepage
gehören, sich aber dennoch im eigenen Frame öffnen, können oft nicht
mehr als externe Seite erkannt werden, da mit diesem
"Inline-Linking" die Benutzerfunktion der anderen Seite stark
eingeschränkt ist. Die URL der anderen Seite ist nicht zu erkennen, die
Menüleiste und die Symbolleiste ebenso wenig. Und ein Bookmark auf
diese Seite zu setzen wird ebenfalls unmöglich gemacht.
Nicht nur, dass "Inline-Linking" schlecht aussieht, erweckt es
auch den Anschein, dass man sich fremde Inhalte zu eigen machen möchte.
Gerichtsurteile besagen außerdem, dass es sich hierbei um eine
Verletzung des Urheberrechts handelt. Sogar Schadenersatzansprüche sind
nicht auszuschließen, wenn dem so verlinkten Homepagebesitzer
finanzielle Verluste entstanden sind.
Hierzu auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg, welches auf der
Homepage von Netlaw.de
nachzulesen ist.
Man kann nicht von seinen Besuchern erwarten, dass sie immer und zu
jeder Zeit erkennen können, dass es sich um eine andere Internetseite
handelt, wenn sie sich im Frame der Seite öffnet, die sie gerade
besuchen. Und ein kurzer, womöglich am untersten Rand der Startseite
angebrachter Hinweis, dass sich fremde Seiten im eigenen Frame öffnen,
ist mehr als dürftig und schützt vor Strafe nicht.
Frage:
Darf ich die im Internet angebotenen Tubes ohne weiteres nutzen, um
damit Globes etc. zu erstellen?
Antwort:
Nicht selten werden Tubes aus grafischem Material gemacht, über welches
man nicht selber das Urheberrecht besitzt. Die ursprünglichen Grafiken
wurden demzufolge zweckentfremdet. Das verstößt gegen das
Urheberrecht. Allerdings nehmen Viele Urheber dies stillschweigend hin.
Firmen wie Disney oder der Depesche Verlag (Diddl und Pimboli) wissen,
dass ihre Grafiken oft als Grundlage für Tubes dienen und für Globes,
Cybermarken etc. verwendet werden. Dennoch liegt das Urheberrecht auch
weiterhin bei diesen Firmen, auch wenn Jemand die Grafiken
nachbearbeitet hat.
Die Wahrscheinlichkeit, dass solche Firmen private Homepagebesitzer
abmahnen ist relativ gering. Dennoch sollte man, zumindest im Impressum,
darauf hinweisen, dass zwar das Design von einem selber stammt, nicht
aber die verwendeten Grafiken.
Aber auch Privatpersonen die z.B. eine Grafik im Internet
veröffentlichen, aus dem später von einer anderen Person ein Tube
angefertigt wird, sind nach wie vor alleinige Urheber und besitzen die
ausschließlichen Rechte an ihrem Werk.
Die Bearbeitung eines Werkes ist somit immer erlaubnispflichtig und der
Urheber hat sogar ein Recht darauf als Solcher genannt zu werden.
Außerdem kann er sich dagegen verwahren, dass sein Werk
"entstellt" wird und er kann die Vervielfältigung und/oder
Weiterbearbeitung verbieten und Schadenersatz vom Verursacher fordern.
Somit bewegt man sich immer auf dünnem Eis, wenn man Tubes verwendet,
die ganz augenscheinlich nicht dem Urheberrecht des Homepagebesitzers
unterliegen, von dessen Seite man sie entnommen hat.
Frage:
Ich wurde von einem Homepagebesitzer angeschrieben, der mich aufforderte
Grafiken/ Texte von meiner Seite zu nehmen, da das Urheberrecht
angeblich bei ihm liegt. Wie soll ich mich verhalten?
Antwort:
Solche Schreiben sollten immer ernst genommen werden! Sind Texte und
Grafiken nicht von einem selber und kann man auch nicht hundertprozentig
nachweisen, dass besagtes Material nicht von dem anderen
Homepagebesitzer stammt, dann sind Texte/ Bilder umgehend zu entfernen.
Vielleicht genügt auch ein freundliches Schreiben um die Erlaubnis zu
erhalten Texte/ Bilder auf der Seite zu belassen, wenn ein
entsprechender Verweis auf den Urheber angefügt wird.
Man sollte grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass der andere
Homepagebesitzer eine zivilrechtliche Klage scheut. Denn immer mehr
private Homepagebesitzer lassen den Datendiebstahl nicht so ohne
weiteres auf sich beruhen und ziehen vor Gericht um ihr Recht
durchzusetzen.
Frage:
Ich betreibe ein Forum auf meiner Seite. Dort hat ein Besucher Texte mit
rechtswidrigen Inhalten eingetragen. Soll ich die stehen lassen, quasi
als Diskussionspunkt, oder soll ich die Texte entfernen?
Antwort:
Grundsätzlich gilt, dass Homepagebesitzer für die Inhalte ihrer
Webseite selber verantwortlich sind. Auch wenn sie ein Forum oder ein
Gästebuch von einem Fremdanbieter bezogen haben, so können sie dennoch
für die Einträge ihrer Besucher zur Verantwortung gezogen werden.
Aus diesem Grund sollte man Einträge in Foren und Gästebüchern, die
gegen geltendes Recht verstoßen generell löschen. |
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Gerichtsurteile
Linksammlung
im Internet:
LG Köln "Linksammlung im Internet" (Az.: 28 O 527/98)
Eine Sammlung im Internetlinks kann eine Datenbank im Sinne von §§ 4,
87a UrhG sein. Damit darf sie von Dritten nicht ohne weiteres kopiert
oder veröffentlicht werden.
Urteil vom 25. August 1999
Auszüge aus dem Urteil sind nachzulesen auf der Homepage von Netlaw.de.
Hier findet sich auch weitere Urteile zum Internetrecht.
Eine weitere Seite, die Gerichtsurteile beinhaltet: |
Fundstücke
Bei den Streifzügen durch das WWW stößt man immer wieder auf
Kuriositäten.
So auch auf eine Seite die unlängst noch jede Menge
"geklaute" Globes in der Gif-Galerie präsentierte und deren
Betreiber so den Anschein erwecken wollten, dass diese Kreationen ihrem
Ideenreichtum entsprungen sind.
Aber mal abgesehen von dem Grafikklau war es eigentlich ein
"rechtlicher" Hinweis auf dieser Seite, der wirklich so absurd
war, dass man sich im ersten Moment die Frage stellte, ob die
Seitenbetreiber das wirklich ernst meinen konnten. Es stand (und steht
zum jetzigen Zeitpunkt noch auf einigen Unterseiten der Homepage) dort:
"Wir weisen Ausdrücklich darauf hin das wir als Betreiber dieser
Site , keine Verantwortung für Verletzungen irgenwelcher
Eigentumsrechte übernehmen!!"
Nun gut! Auch auf meinen Seiten haben sich sicherlich Rechtschreib- und
Grammatikfehler eingeschlichen. Aber selbst in gutem Deutsch verfasst,
würde der Inhalt dieses Satzes gegen jegliche geltende Rechtssprechung
verstoßen.
Ein weiteres Beispiel ist die Dreistigkeit eines Homepagebesitzers,
der einem anderen Webmaster nicht nur das komplette Seitenlayout geklaut
hat, sondern sich dann auch noch berufen fühlte, dieses Layout
verkaufen zu wollen. Umso aberwitziger, als dass er doch selber auf
seiner Seite ausdrücklich darauf hinweist, dass jenes Layout nicht von
ihm ist, sondern von "Webmaster XY" und dazu noch Folgendes
bemerkte - ich zitiere:
"...Wird das Design jemals nachgemacht, wird eine Anzeige erfolgen,
wenn ihr meint, es geht nicht, da irrt ihr euch..."
Zugegeben - der Webmaster ist erst 14 Jahre jung. Aber immerhin ist er
schon so gewieft, dass er auf Geschäftsmann macht.
Werbung zu machen für seine Homepage ist eine Sache. Unaufgefordert
Mails zu verschicken eine Andere.
Heute erreichte mich eine Mail mit dem folgenden Wortlaut:
"Ein neues Bild is doa du kannscht ja moal vorbaiglupschen!"
Zwar war dieser "geistreiche" Text mit dem Namen des Absenders
versehen, aber leider fehlte seine URL, so dass es mir ohnehin
unmöglich gewesen wäre mir dieses neue "Meisterwerk"
anzusehen.
Und die Mail (als Newsletter Mai 2002 deklariert) kam zudem
unaufgefordert. Weder hatte ich von dieser Seite einen Newsletter
abonniert, noch darum gebeten mich als Gästebucheinträger als Abonnent
zu "missbrauchen". Aber schlechte Werbung ist wohl auch eine
Werbung um auf seine Seite aufmerksam zu machen... |
Fazit
Eigentlich befindet man sich immer nur auf der sicheren Seite, wenn
man nur die eigenen Texte und Bilder auf seiner Internetseite verwendet.
Es sei denn, auch dieses Material ist rechtswidrig.
Eine freundliche Anfrage beim Urheber von Texten, Grafiken und sonstigem
verwertbaren Material, wirkt oft Wunder. Fragen kostet nichts, schützt
aber gegebenenfalls vor einem Rechtsstreit.
Datenklau bleibt vielleicht lange Zeit unentdeckt, aber letztendlich
"überleben" im Internet ohnehin nur Seiten, die eine eigene
Persönlichkeit haben, weil der Seitenbetreiber seinen unverwechselbaren
Stil einbringt.
Es bleibt also zu hoffen, dass "Fair play" im Internet dazu
beiträgt, dass auch in Zukunft Webmaster ihre Angebote kostenlos zur
Verfügung stellen und der mündige User sich im WWW so verhält, wie
man es eigentlich von ihm erwarten kann.
Wird man aufgefordert unrechtmäßig erworbenes Material zu entfernen,
dann sollte man dem auch Folge leisten, ohne sich mit fadenscheinigen
Ausreden aus der Affäre ziehen zu wollen. |
Links
- Traffic
Klau:
eine Informationsseite zum Thema "Traffic-Diebstahl.
-
Internetrecht Rostock - umfangreiche und informative Seite
-
Internetrecht - informative Seite mit Gesetzestexten,
Gerichtsentscheidungen, Lexikon
- Internetrecht - PDF Datei der
Uni Münster von Prof. Dr. Thomas Hören
- Kerstins Aktion "Sei
fair im Netz".
- Das komplette Urheberrechtsgesetz.
- Portal zum
Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert
- Netlaw.de -
Urteile, Veröffentlichungen, Gesetze.
- Sammlung von
Internetquellen
zum Urheberrecht einschließlich Gesetzestextes der Universitäts-
und Landesbibliothek Düsseldorf.
- Kurzinformationen zum Urheberrecht von Dr.
Klaus Graf.
- Das Fernabsatzgesetz
- u.a. mit Fernabsatzgesetz und Internetauktionen.
- Bildkunst.de
- Rechte von Künstlern.
- TheRipfiles
- witzig, ironische Abrechnung mit den Datendieben.
-
Gesetze im Internet
- Digimarc -
das digitale Wasserzeichen zum Schutz vor dem Bilderklau. So lässt
sich der Urheber eines Bildes feststellen.
- Juristisches Internetprojekt Saarbrücken: Mailingliste URecht.
- Gema -
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte.
- Alvi,
Frösner und Stadtler - Rechtsanwälte, die auf ihrer
Internetseite u.a. Urteile zum Online- und Telekommunikationsrecht
veröffentlicht haben.
- JurPC - große
Onlinesammlung von Gerichtsurteilen.
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| P.S. Übrigens: Globes sind kleine gebastelte Kugeln oder
andere blinkende "Werke". Erstellt mit Grafikprogrammen wie Photo Impact.
Tubes kann man sich vorstellen als kleine Bilder, die man so aufbereitet
hat, dass sie als "Stempel" in den Grafikprogrammen genutzt werden können. |
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