Rechte und Pflichten von privaten Homepagebesitzern

Rechte und Pflichten im WWW

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Gerichtsurteile

Fundstücke

Fazit

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In diesem Bericht geht es ausschließlich um die Rechte und Pflichten privater Homepagebesitzer und die Frage "Was ist eigentlich erlaubt im Internet?". Ich bin keine Anwältin und meine Ausführungen dienen somit lediglich als Anhaltspunkte. Jedoch gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die bestätigen, dass auch im Internet gewisse "Spielregeln" einzuhalten sind.
Sicherlich muss hier nicht mehr angemerkt werden, dass ein Homepagebesitzer für die Inhalte seiner Seiten selber verantwortlich ist und bestimmte Inhalte generell nicht erlaubt sind. Dazu gehören z.B. Anleitungen zu einer Straftat, rechtsradikale Inhalte oder auch pornographisches Bildmaterial die Kinder zeigen.
Vielmehr geht es um die legale Verwendung von Bild- und Textmaterial, um Urheberrechte und "Fair play" im Internet.
Denn leider steigt auch mit der zunehmenden Zahl von privaten Internetseiten der Daten- und Bilddiebstahl im Internet rapide an.
Sicherlich ist es nicht der Rede wert, wenn man auf diversen Seiten die gleichen Gedichte von Goethe findet, die ganz offensichtlich von einer Seite abgekupfert wurden, um damit seinen eigenen Webauftritt aufzuwerten. Auch wenn es natürlich mehr als ärgerlich ist, wenn sich Jemand die Mühe gemacht hat diverse Gedichte abzutippen und Andere kommen um sie per "Copy und Paste" auf die eigene Seite zu "entführen".
Aber auch ein solches Vorgehen hat nichts mit Fairness zu tun und wenn man mangels eigener Ideen auf die Seiteninhalte Anderer zurückgreifen muss, dann sollte man sich doch besser überlegen, welchen Sinn die eigene Homepage überhaupt macht. Denn nur im Netz mit der eigenen Webseite vertreten zu sein um überhaupt am Internetgeschehen teil zu nehmen, ist ohnehin ein dürftiger Grundgedanke.
Und wer kann schon wirklich darauf stolz sein für abgekupferte Werke gelobt zu werden?
Denn letztendlich ist das Internet mit dem Sport zu vergleichen: Dopingsünder, die unverdient ihre Medaillen bekommen haben, die werden früher oder später erwischt und anstatt Ruhm und Ehre werden sie nur Schmach und Schande ernten.
Das Internet mag zwar auf den ersten Blick ein unüberschaubares Sammelsurium an Internetseiten sein. Aber längst haben sich viele Webseitenbetreiber als große "Familie" etabliert. Man kennt sich untereinander und damit auch die Inhalte der anderen Seiten. So fällt ein "Diebstahl" irgendwann doch auf - der Sünder wird zur angemahnt und schlimmstenfalls verklagt. 
Aber auch die betroffenen Webseitenbetreiber, deren Texte oder/und Bilder "geklaut" wurden, sollten nicht vorschnell urteilen bzw. verurteilen. Denn "Dieb" ist nicht gleich "Dieb".
Es gibt Homepagebesitzer die noch sehr jung sind  und bei denen man ein gewisses Rechtsverständnis- und empfinden nicht unbedingt voraussetzen kann. Sie wissen es in der Tat nicht besser und die Folgen, die es für sie haben kann, wenn sie Texte, Grafiken, Bilder etc. einfach von anderen Seiten mitgehen lassen, sind ihnen unbekannt.
Denn es ist im Grunde genommen das WWW selber, was den Menschen suggeriert, dass Informationen, Texte, Bilder, Cliparts, Grafiken, Fotografien, Musikstücke etc. frei zur Verfügung stehen. Und die Unübersichtlichkeit des Netzes verführt allzu schnell zu der Annahme: Wer sollte es schon bemerken wenn ich hier und da etwas mitnehme?
Eine weitere Gruppe ist die der Homepagebesitzer, die guten Glaubens handeln:
Da werden in einer Grafikgalerie schöne Globes angeboten mit dem Hinweis "Zur freien Verfügung". Also nimmt man mit was man kriegen kann. Woher soll man auch wissen, dass der Homepagebesitzer der sich mit einer umfangreichen Globes-Galerie brüstet, eben diese Werke geklaut hat? Das sie nicht von ihm stammen, sondern von einer Person, die stundenlang an den Globes gesessen hat, um sie dann "zur Adoption" auf der eigenen Seite freizugeben.
Andere Homepagebesitzer wissen zwar, dass sie gegen geltende Rechte verstoßen, wenn sie  z.B. einfach einen Text mitgehen lassen, den sie irgendwo auf einer Seite gelesen haben. Aber sie denken sich halt: Das machen doch Alle so, warum sollte ich das nicht tun?
Eine Überlegung die man nur als Dummheit bezeichnen kann! Denn solche Personen haben ein ziemlich dürftiges Rechtsempfinden.
Aber am verwerflichsten ist wohl die Gruppe Derer, die bewusst "Daten- und Bilderklau" betreiben. In Ermangelung eigener Ideen und Kreativität sammeln sie im Netz alles zusammen um "ihre" Internetseite zu gestalten. Sie scheuen sich nicht mal davor das Lob und die Anerkennung für geklautes Text- und Bildmaterial einzuheimsen. Und die Krönung des Ganzen ist dann noch eine Awardvergabe dieser Homepagebesitzer. Sie wollen andere Webmaster beurteilen, obwohl sie selber nicht einmal eine eigene Webseite hinbekommen.
Sie missbrauchen ungeniert die Anständigkeit anderer Webmaster, die sich die Mühe machen ihre Werke in Wort, Schrift und Bild festzuhalten und bereitwillig die Besucher (kostenlos) daran teilhaben lassen.
Aber wie sagt der Volksmund so schön: "Hochmut kommt vor dem Fall". Und der Fall könnte in einer Klage enden. Denn nicht Alles was es im Netz zu sehen gibt ist frei verwendbar. Nur ein Bruchteil dessen, was dem Auge des Betrachters entgegen springt, darf auch wirklich frei verwendet werden und zum Einsatz auf der eigenen Homepage kommen.
Nur in Einem kann man sicher sein und wie es schon in einem alten Volkslied heißt: "Die Gedanken sind frei, ..." 

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Zur Erstellung einer eigenen Webseite kann man sich durchaus fremden Materials bedienen. Und zwar solches Material, welches frei von Urheberrechten ist und/oder Material, für dessen Weiterverwendung man die ausdrückliche Genehmigung des Urhebers hat.
Möchte man beispielsweise eine Gedichtsammlung veröffentlichen, so sollte man bedenken, dass Gedichte genauso dem Urheberrecht unterliegen, wie beispielsweise Fotografien, Grafiken, Javascripte, Quellcodes, Meta-Tag-Angaben, Musikstücke, größere Linksammlungen etc..

Das Urheberrechtgesetz ist eindeutig, was die Definition des Urheberrechts betrifft:
§ 7 des Urheberrechtsgesetzes besagt: "Urheber ist der Schöpfer des Werkes".
In § 64 des Urheberrechtsgesetzes heißt es: "Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."
Urheberrechte müssen nirgendwo registriert werden, sondern gelten automatisch mit der Erstellung eines Werkes. Selbstverständlich unterliegen auch Musikstücke dem Urheberrecht und es ist dringend davon abzuraten, Musikstücke, die man nicht selber komponiert hat, zum Download auf der eigenen Seite anzubieten. Denn auch die Rechtsverletzungen sind im Urheberrecht klar geregelt.
Dazu heißt es in § 97ff des UrhG: "(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen."

Ein Blick in den Quellcode verrät die Kenntnisse des Webmasters. Aber er verrät auch die Diebstähle anderer Webmaster. Denn nicht selten kommt es vor, dass Webmaster ganze Quellcodes abkupfern um so schnell und unkompliziert an eine annehmbare eigene Webseite zu kommen. Hier und da ein paar kleine Änderungen, aber die wesentlichen Bestandteilen der Ursprungspage bleiben erhalten.
Sicherlich ist es erlaubt mal zu schauen, wie ein Quellcode einer anderen Seite aussieht. Man lernt schließlich auch so von dem Wissen Anderer... Aber wenn es nicht dabei bleibt sich Anregungen für die eigene Gestaltung zu holen, dann kann man damit rechnen, eines Tages eine Abmahnung zu bekommen. Denn nicht nur die Inhalte einer Webseite unterliegen dem Copyrecht, sondern auch die daraus resultierenden Quellcodes.
Vorsicht ist auch geboten bei der Wahl der "Keywords" in den Meta-Tag Angaben. Besonders "schlaue" Webmaster nehmen einfach bekannte Markennamen wie "CocaCola" oder "BMW" um so eine gute Platzierung in den Suchmaschinen zu erhalten. Wenn diese Angaben in den Meta-Tags aber nun gar nichts mit den eigentlichen Inhalten der Webseite zu tun haben, dann ist dies ein eindeutiger Verstoß gegen das Markenschutzrecht.   

Wie oben bereits erwähnt, sind sogar Linksammlungen urheberrechtlich geschützt. Nach einem Gerichtsurteil des Landgerichts Köln wurde eine Linksammlung mit 251 Links als urheberrechtlich geschützt anerkannt (Urteil siehe unten).
Aber gerade Links können für einen Homepagebesitzer zum Stolperstein werden. Denn mit der Anbringung von Links besteht auch die Gefahr, dass die verlinkte Seite rechtswidrige Inhalte hat bzw. nach der Verlinkung hinzugefügt worden sind.
Es empfiehlt sich auf jeden Fall ein eindeutiger Hinweis darauf, dass man sich von den Inhalten der verlinkten Seiten  distanziert. Auch sollten die Links in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Und Hinweise von Besuchern, dass verlinkte Seiten z.B. jugendgefährdendes Material enthält, sollten ernst genommen und die entsprechenden Links beseitigt werden.

Eine beliebte Aktion im Netz ist es auch, mit einem Link auf fremde Bilder zu verweisen, die auf einem anderen Server liegen und zu einer fremden Homepage gehören.
Immer wieder findet man Internetseiten mit Grafiken, Cliparts und Bildern, deren Ursprung nicht auf der Homepage zu suchen ist, sondern die einfach nur mit einem Link zu einer anderen Webseite verbunden wurden um sie so in die eigene Seite zu integrieren.
Das bedeutet für den betroffenen Homepagebesitzer eine erhöhte Traffic. 
Mag man im ersten Moment auch meinen, dass es egal ist, wo das Bild liegt, so wird bei genauerer Betrachtung doch deutlich, dass mit dieser Vorgehensweise andere Homepagebesitzer auch finanziell geschädigt werden können.
Denn mit jedem Aufruf einer Webseite und den dazugehörigen Bestandteilen wie Bildern, erhöht sich die Traffic. Solange man seine Homepage bei einem Webspace-Anbieter hinterlegt hat, der einem kostenlosen Webspace bietet, ist das Ganze noch kein allzu großes Problem.
Aber Homepagebesitzer mit eigner Domain wie beispielsweise www.meinname.de zahlen an ihren Provider eine monatliche Gebühr. Der gewählte Tarif ist meistens an die persönliche Nutzungsvorstellung des Homepagebesitzers angepasst und variiert zwischen ein paar Euro im Monat bis hin zu mehreren Hundert Euro. Bei den preiswerteren Tarifen ist allerdings auch nur ein eingeschränktes Transfervolumen enthalten. Der Datentransfer setzt sich aus dem Überspielen der Homepagedaten zum und vom Server, sowie der Seitenaufrufe und Downloads, die von einer Internetseite getätigt werden, zusammen.
Kommt dann noch hinzu, dass andere Homepagebesitzer einfach auf die Bilder oder Downloads verweisen und sie in ihren Webauftritt einbauen, dann trägt der eigentliche Besitzer des Materials keinen Nutzen davon, sondern es kann sogar dazu führen, dass er sein monatliches Transfervolumen überschreitet und er von seinem Provider wiederum zur Kasse gebeten wird.
Eine Unterlassungs- und /oder Schadensersatzklage könnte die Folge sein...
Also sollte man generell darauf verzichten fremdes Bildmaterial durch einen Linkverweis in seine Homepage einzubinden oder in Foren und Gästebüchern seine Texte mit Bildern anreichern, die sich nicht auf der eigenen Festplatte befinden und somit auch nicht bei dem eigenen Webspace-Anbieter hinterlegt sind.

Viele Homepagebesitzer sind dem "Bastelfieber" erlegen. Dazu gehören Globes, Sammelkarten, Websets, Stationerys etc.. In stundenlanger Arbeit haben diese Webmaster an ihren Werken gesessen und sind dann noch so freundlich ihre Werke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Globes können adoptiert werden, Websets für die eigene Webseite verwendet werden... Alles worum die kreativen Homepagebesitzer bitten, ist ein Link oder Banner auf ihre Seite, ein Zertifikat für die Globes, welches mit eingebunden werden soll und das ihre Werke nicht anderen Galerien hinzugefügt werden.
Aber nur allzu oft findet man dann das fremde Design ohne Hinweis auf den Urheber auf Seiten wieder, deren Besitzer dann auch noch die Dreistigkeit besitzen diese Werke als die eigenen auszugeben oder sie sogar mit der Rechtsklick-Sperre belegen und solche Texte wie "Alles meins" oder "Frag mich doch, ich beiße nicht" dazufügen.
Sich mit fremden Federn zu schmücken ist eigentlich nur noch peinlich und bei so einem verqueren Rechtsverständnis stellt sich zwangsläufig die Frage nach dem geistigen Potential solcher Homepagebesitzer. 
Wie einfach ist es doch zu nehmen - wie schwer freundlich um Erlaubnis zu fragen - und wie einfallsreich wäre die Kreation einer Webseite mit eigenen Inhalten.

Viele private Homepagebesitzer denken sich: Was die Kommerziellen können, kann ich schon lange.
Also werden ungefragt Mails verschickt an Besucher, die es gewagt haben sich ins Gästebuch der Seite einzutragen. Man bekommt urplötzlich Newsletter die man nicht abonniert hat Man erhält uninteressante Mails mit Inhalten wie "Ich habe ein neues Gedicht auf meiner Seite veröffentlicht. Schau doch mal vorbei...". Oder man findet sich in einem Mailverteiler wieder, deren Absender sich leider so ganz und gar nicht darüber im klaren sind, was es bedeuten kann, wenn sie anstatt des Bcc nur das Cc nutzen und somit  alle Empfänger sehen können, an wen denn nun diese "hochwichtige" Mail geschickt worden ist.
Im übrigen stellt die Übermittlung von unerwünschter Werbung (Spamming) eine Störung des Eigentums- und Persönlichkeitsrechts dar. Eine Unterlassungsklage wäre im Einzelfall sicherlich übertrieben, aber im Wiederholungsfall sicherlich angebracht.

Es ist also nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Homepagebesitzer gegen diese "Diebe" zur Wehr setzen. In Foren werden Links zu Seiten genannt, deren Besitzer sich hemmungslos an fremdem Eigentum vergreifen. Webringe werden ins Leben gerufen, deren Mitglieder sich gegen den Daten- und Bilderklau wehren wollen, schwarze Liste sind im Umlauf mit Namen von dreisten "Klauern", Provider werden angeschrieben um die Seiten solcher schwarzen Schafe im Netz zu schließen und die Gerichte werden sich wohl in Zukunft öfters mit Internetstreitigkeiten auseinander setzen müssen.
Absolut übertrieben wird jetzt mancher Leser denken. Aber solange man nicht selber betroffen ist, kann man schwerlich mitreden.
Und die tägliche Begegnung mit anderen Webmastern zeigt, dass aus einem Saulus schnell ein Paulus wird. Denn wenn der betreffende Webmaster dazu gelernt hat und nun in der Lage ist selber kreativ tätig zu werden, merkt er schnell, was es bedeutet seine Schöpfungen weit verstreut im Netz wieder zu finden.
Die sollen sich doch geschmeichelt fühlen, wenn ihre Grafiken und Texte so begehrt sind, mag man nun vielleicht meinen. Aber das schmeichelhafte Gefühl weicht schnell der Ernüchterung, wenn die Rechnung des Providers wegen überhöhtem Transfervolumen ins Haus flattert oder man seine Texte und Grafiken auf  schlechten Internetseiten wieder findet.
Und mal ganz ehrlich: Es ist doch ein wundervolles Gefühl wenn man für die eigenen Ideen gelobt wird.

Übrigens: Das Urheberrecht gilt auch dann, wenn kein Urheberrechtshinweis angebracht ist. Aber das © Zeichen ist ein sinnvolles (wenn auch immer öfters zu Unrecht gesetztes) Symbol  dafür, dass Texte und Grafiken urheberrechtlich geschützt sind.
Rechtsanwalt Michael Horag sagt über die Bedeutung des Copyrighthinweises: "Dieser Hinweis empfiehlt sich auf jedem dafür geeigneten urheberrechtlichen Werk, da er zu einer so genannten Beweislastumkehr führt: Nicht der Urheber des so gekennzeichneten Werkes muss beweisen, dass er der Urheber ist, sondern Dritte."

Fragen zurück zur Übersicht dieser Seite

Frage:
Ich möchte auf meiner Webseite Bilder von Anne Geddes ausstellen. Ist das erlaubt?
Antwort:
Grundsätzlich nein! Die alleinigen Rechte an den Bildern liegen bei Anne Geddes. Ohne ihre ausdrückliche Genehmigung ist es nicht erlaubt ihre Bilder auf der eigenen Seite zu verwenden.

Frage:
Ich habe auf einer anderen Internetseite Globes gefunden, die zur freien Verfügung standen. Allerdings waren keine Zertifikate dabei. Darf ich diese Globes verwenden und womöglich in einer eigenen Galerie und zur freien Verfügung ausstellen?
Antwort:
Globes ohne zugehörige Zertifikate sind in den meisten Fällen "geklaut". Man sollte sich darum nur Globes auf die eigene Seite einbinden, für die man auch ein entsprechendes Zertifikat des jeweiligen Erstellers bekommen hat. Ein Link zu seiner Seite dürfte selbstverständlich sein und man zollt ihm so auch den Respekt für seine grafischen Leistungen.
Allerdings gehen mittlerweile auch einzelne Webmaster dazu über ihre Globes mit Namen zu signieren, um auch ohne Zertifikat deutlich zu machen, wer der Urheber des Werkes ist. Daher sollten grundsätzlich Globes ohne Zertifikat mit einem Link zum Urheber versehen werden.

Frage:
Woher weiß ich, ob  ein bestimmter Text tatsächlich von dem Homepagebesitzer ist, auf dessen Seite ich ihn gefunden habe und wie kann ich eigene Texte schützen?
Antwort:
Eine hundertprozentige Garantie gibt es kaum. Auch Homepagebesitzer, die sich mit fremden Federn schmücken haben längst das © Zeichen für sich entdeckt und setzen es auf ihrer Seite ein, obwohl Texte und Grafiken nicht von ihnen sind.
Ein Schutz für Texte besteht aber z.B. in der Möglichkeit einen Text mit einem Zeitstempel zu versehen. Dieser kann unter Richtig.de angefordert werden. Am sinnvollsten natürlich ist der Zeitstempel vor der eigentlichen Veröffentlichung des Textes.
Die Rechtsklicksperre, z.B. mittels eines JavaScripts, kann schnell und problemlos umgangen werden und schreckt nur noch absolute Anfänger ab.
Möchte man einen Text von einer anderen Seite verwenden sollte man jedoch immer den Homepagebesitzer um Erlaubnis fragen und die schriftliche Genehmigung aufbewahren.

Frage:
Ich möchte gerne aus einem längeren Text etwas zitieren. Ist das statthaft?
Antwort:
Ja! Textausschnitte, die über die übliche Länge eines Zitates nicht hinausgehen, dürfen verwendet werden. Allerdings sollte  auch hier unbedingt die Quelle genannt werden von der der Textausschnitt stammt. Zitate sind als solche kenntlich zu machen!

Frage:
Ich möchte mit einem Link auf eine andere Seite verweisen. Darf ich die neue Seite in meinem Frame öffnen lassen?
Antwort:
Davon ist dringend abzuraten! Seiten, die nicht zur eigenen Homepage gehören, sich aber dennoch im eigenen Frame öffnen, können oft nicht mehr als externe Seite erkannt werden, da  mit diesem "Inline-Linking" die Benutzerfunktion der anderen Seite stark eingeschränkt ist. Die URL der anderen Seite ist nicht zu erkennen, die Menüleiste und die Symbolleiste ebenso wenig. Und ein Bookmark auf diese Seite zu setzen wird ebenfalls unmöglich gemacht.
Nicht nur, dass "Inline-Linking" schlecht aussieht, erweckt es auch den Anschein, dass man sich fremde Inhalte zu eigen machen möchte.
Gerichtsurteile besagen außerdem, dass es sich hierbei um eine Verletzung des Urheberrechts handelt. Sogar Schadenersatzansprüche sind nicht auszuschließen, wenn dem so verlinkten Homepagebesitzer finanzielle Verluste entstanden sind.
Hierzu auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg, welches auf der Homepage von Netlaw.de nachzulesen ist.
Man kann nicht von seinen Besuchern erwarten, dass sie immer und zu jeder Zeit erkennen können, dass es sich um eine andere Internetseite handelt, wenn sie sich im Frame der Seite öffnet, die sie gerade besuchen. Und ein kurzer, womöglich am untersten Rand der Startseite angebrachter Hinweis, dass sich fremde Seiten im eigenen Frame öffnen, ist mehr als dürftig und schützt vor Strafe nicht.

Frage:
Darf ich die im Internet angebotenen Tubes ohne weiteres nutzen, um damit Globes etc. zu erstellen?
Antwort:
Nicht selten werden Tubes aus grafischem Material gemacht, über welches man nicht selber das Urheberrecht besitzt. Die ursprünglichen Grafiken wurden demzufolge zweckentfremdet. Das verstößt gegen das Urheberrecht. Allerdings nehmen Viele Urheber dies stillschweigend hin.
Firmen wie Disney oder der Depesche Verlag (Diddl und Pimboli) wissen, dass ihre Grafiken oft als Grundlage für Tubes dienen und für Globes, Cybermarken etc. verwendet werden. Dennoch liegt das Urheberrecht auch weiterhin bei diesen Firmen, auch wenn Jemand die Grafiken nachbearbeitet hat.
Die Wahrscheinlichkeit, dass solche Firmen private Homepagebesitzer abmahnen ist relativ gering. Dennoch sollte man, zumindest im Impressum, darauf hinweisen, dass zwar das Design von einem selber stammt, nicht aber die verwendeten Grafiken.
Aber auch Privatpersonen die z.B. eine Grafik im Internet veröffentlichen, aus dem später von einer anderen Person ein Tube angefertigt wird, sind nach wie vor alleinige Urheber und besitzen die ausschließlichen Rechte an ihrem Werk.
Die Bearbeitung eines Werkes ist somit immer erlaubnispflichtig und der Urheber hat sogar ein Recht darauf als Solcher genannt zu werden. Außerdem kann er sich dagegen verwahren, dass sein Werk "entstellt" wird und er kann die Vervielfältigung und/oder Weiterbearbeitung verbieten und Schadenersatz vom Verursacher fordern.
Somit bewegt man sich immer auf dünnem Eis, wenn man Tubes verwendet, die ganz augenscheinlich nicht dem Urheberrecht des Homepagebesitzers unterliegen, von dessen Seite man sie entnommen hat.

Frage:
Ich wurde von einem Homepagebesitzer angeschrieben, der mich aufforderte Grafiken/ Texte von meiner Seite zu nehmen, da das Urheberrecht angeblich bei ihm liegt. Wie soll ich mich verhalten?
Antwort:
Solche Schreiben sollten immer ernst genommen werden! Sind Texte und Grafiken nicht von einem selber und kann man auch nicht hundertprozentig nachweisen, dass besagtes Material nicht von dem anderen Homepagebesitzer stammt, dann sind Texte/ Bilder umgehend zu entfernen.
Vielleicht genügt auch ein freundliches Schreiben um die Erlaubnis zu erhalten Texte/ Bilder auf der Seite zu belassen, wenn ein entsprechender Verweis auf den Urheber angefügt wird.
Man sollte grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass der andere Homepagebesitzer eine zivilrechtliche Klage scheut. Denn immer mehr private Homepagebesitzer lassen den Datendiebstahl nicht so ohne weiteres auf sich beruhen und ziehen vor Gericht um ihr Recht durchzusetzen.

Frage:
Ich betreibe ein Forum auf meiner Seite. Dort hat ein Besucher Texte mit rechtswidrigen Inhalten eingetragen. Soll ich die stehen lassen, quasi als Diskussionspunkt, oder soll ich die Texte entfernen?
Antwort:
Grundsätzlich gilt, dass Homepagebesitzer für die Inhalte ihrer Webseite selber verantwortlich sind. Auch wenn sie ein Forum oder ein Gästebuch von einem Fremdanbieter bezogen haben, so können sie dennoch für die Einträge ihrer Besucher zur Verantwortung gezogen werden.
Aus diesem Grund sollte man Einträge in Foren und Gästebüchern, die gegen geltendes Recht verstoßen generell löschen.

Gerichtsurteile zurück zur Übersicht dieser Seite

Linksammlung im Internet:
LG Köln "Linksammlung im Internet" (Az.: 28 O 527/98)
Eine Sammlung im Internetlinks kann eine Datenbank im Sinne von §§ 4, 87a UrhG sein. Damit darf sie von Dritten nicht ohne weiteres kopiert oder veröffentlicht werden.
Urteil vom 25. August 1999
Auszüge aus dem Urteil sind nachzulesen auf der Homepage von Netlaw.de. Hier findet sich auch weitere Urteile zum Internetrecht.
Eine weitere Seite, die Gerichtsurteile beinhaltet:

Fundstücke zurück zur Übersicht dieser Seite

Bei den Streifzügen durch das WWW stößt man immer wieder auf Kuriositäten.
So auch auf eine Seite die unlängst noch jede Menge "geklaute" Globes in der Gif-Galerie präsentierte und deren Betreiber so den Anschein erwecken wollten, dass diese Kreationen ihrem Ideenreichtum entsprungen sind.
Aber mal abgesehen von dem Grafikklau war es eigentlich ein "rechtlicher" Hinweis auf dieser Seite, der wirklich so absurd war, dass man sich im ersten Moment die Frage stellte, ob die Seitenbetreiber das wirklich ernst meinen konnten. Es stand (und steht zum jetzigen Zeitpunkt noch auf einigen Unterseiten der Homepage) dort:
"Wir weisen Ausdrücklich darauf hin das wir als Betreiber dieser Site , keine Verantwortung für Verletzungen irgenwelcher Eigentumsrechte übernehmen!!"
Nun gut! Auch auf meinen Seiten haben sich sicherlich Rechtschreib- und Grammatikfehler eingeschlichen. Aber selbst in gutem Deutsch verfasst, würde der Inhalt dieses Satzes gegen jegliche geltende Rechtssprechung verstoßen.

Ein weiteres Beispiel ist die Dreistigkeit eines Homepagebesitzers, der einem anderen Webmaster nicht nur das komplette Seitenlayout geklaut hat, sondern sich dann auch noch berufen fühlte, dieses Layout verkaufen zu wollen. Umso aberwitziger, als dass er doch selber auf seiner Seite ausdrücklich darauf hinweist, dass jenes Layout nicht von ihm ist, sondern von "Webmaster XY" und dazu noch Folgendes bemerkte - ich zitiere:
"...Wird das Design jemals nachgemacht, wird eine Anzeige erfolgen, wenn ihr meint, es geht nicht, da irrt ihr euch..."
Zugegeben - der Webmaster ist erst 14 Jahre jung. Aber immerhin ist er schon so gewieft, dass er auf Geschäftsmann macht.

Werbung zu machen für seine Homepage ist eine Sache. Unaufgefordert Mails zu verschicken eine Andere.
Heute erreichte mich eine Mail mit dem folgenden Wortlaut:
"Ein neues Bild is doa du kannscht ja moal vorbaiglupschen!"
Zwar war dieser "geistreiche" Text mit dem Namen des Absenders versehen, aber leider fehlte seine URL, so dass es mir ohnehin unmöglich gewesen wäre mir dieses neue "Meisterwerk" anzusehen.
Und die Mail (als Newsletter Mai 2002 deklariert) kam zudem unaufgefordert. Weder hatte ich von dieser Seite einen Newsletter abonniert, noch darum gebeten mich als Gästebucheinträger als Abonnent zu "missbrauchen". Aber schlechte Werbung ist wohl auch eine Werbung um auf seine Seite aufmerksam zu machen...

Fazit zurück zur Übersicht dieser Seite

Eigentlich befindet man sich immer nur auf der sicheren Seite, wenn man nur die eigenen Texte und Bilder auf seiner Internetseite verwendet. Es sei denn, auch dieses Material ist rechtswidrig.
Eine freundliche Anfrage beim Urheber von Texten, Grafiken und sonstigem verwertbaren Material, wirkt oft Wunder. Fragen kostet nichts, schützt aber gegebenenfalls vor einem Rechtsstreit.
Datenklau bleibt vielleicht lange Zeit unentdeckt, aber letztendlich "überleben" im Internet ohnehin nur Seiten, die eine eigene Persönlichkeit haben, weil der Seitenbetreiber seinen unverwechselbaren Stil einbringt.
Es bleibt also zu hoffen, dass "Fair play" im Internet dazu beiträgt, dass auch in Zukunft Webmaster ihre Angebote kostenlos zur Verfügung stellen und der mündige User sich im WWW so verhält, wie man es eigentlich von ihm erwarten kann.
Wird man aufgefordert unrechtmäßig erworbenes Material zu entfernen, dann sollte man dem auch Folge leisten, ohne sich mit fadenscheinigen Ausreden aus der Affäre ziehen zu wollen.

Links zurück zur Übersicht dieser Seite
  • Traffic Klau: eine Informationsseite zum Thema "Traffic-Diebstahl.
  • Internetrecht Rostock - umfangreiche und informative Seite
  • Internetrecht - informative Seite mit Gesetzestexten, Gerichtsentscheidungen, Lexikon
  • Internetrecht - PDF Datei der Uni Münster von Prof. Dr. Thomas Hören
  • Kerstins Aktion "Sei fair im Netz".
  • Das komplette Urheberrechtsgesetz.
  • Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert
  • Netlaw.de - Urteile, Veröffentlichungen, Gesetze.
  • Sammlung von Internetquellen zum Urheberrecht einschließlich Gesetzestextes der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf.
  • Kurzinformationen zum Urheberrecht von Dr. Klaus Graf.
  • Das Fernabsatzgesetz - u.a. mit Fernabsatzgesetz und Internetauktionen.
  • Bildkunst.de - Rechte von Künstlern.
  • TheRipfiles - witzig, ironische Abrechnung mit den Datendieben.
  • Gesetze im Internet
  • Digimarc - das digitale Wasserzeichen zum Schutz vor dem Bilderklau. So lässt sich der Urheber eines Bildes feststellen.
  • Juristisches Internetprojekt Saarbrücken: Mailingliste URecht.
  • Gema - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
  • Alvi, Frösner und Stadtler - Rechtsanwälte, die auf ihrer Internetseite u.a. Urteile zum Online- und Telekommunikationsrecht veröffentlicht haben.
  • JurPC - große Onlinesammlung von Gerichtsurteilen.
P.S. Übrigens: Globes sind kleine gebastelte Kugeln oder andere blinkende "Werke". Erstellt mit Grafikprogrammen wie Photo Impact. Tubes kann man sich vorstellen als kleine Bilder, die man so aufbereitet hat, dass sie als "Stempel" in den Grafikprogrammen genutzt werden können.

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