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| Vorwort: Umzug bedeutet in den meisten Fällen Stress. Es müssen Kartons gepackt, ein geeigneter LKW muss angemietet und Freunde und Bekannte zum Helfen eingeladen werden. Umzug kann aber auch bedeuten, dass es einen Neuanfang gibt. Vielleicht zieht man in die erste Wohnung. Vielleicht beginnt man ein Studium und zieht in die WG. Vielleicht ist man frisch verliebt und zieht zusammen. Auf jeden Fall muss ein Umzug gut geplant werden und er ist mit Kosten verbunden. Wer es sich nicht leisten kann ein Unternehmen zu beauftragen, welches sich um alles kümmert, der sollte früh beginnen sich Gedanken um den anstehenden Umzug zu machen. Je besser der Umzug geplant ist, desto stressfreier geht es am Umzugstag zu. Aber bis es zum Umzug kommt, muss natürlich die richtige Wohnung gefunden sein und hier es noch viel wichtiger genau zu überlegen wo man hinziehen möchte, was man ausgeben kann und will und wie die Wohnung überhaupt sein soll... Im Internet finden sich hilfreiche Seiten, die z.B. Umzugsplaner anbieten. Hier kann man dann drauf notieren was zu erledigen ist und was noch erledigt werden muss. Je früher man anfängt mit dem Sammeln von Kartons (gut geeignet sind z.B. Bananenkartons, die es kostenlos im Supermarkt gibt) und Zeitungspapier (um zerbrechliche Dinge einzuwickeln), desto stressfreier kann man dem Umzug entgegen blicken. Und man sollte natürlich auch daran denken, dass man sich nach dem Umzug nicht nur bei der Gemeinde ummelden muss, sondern dass man auch Versicherungen, Warenhäusern bei denen man online bestellt, der Krankenkasse, dem Arbeitgeber etc. die neue Adresse mitteilt. Ein Umzug ist auch gut geeignet um sich von einigen Dingen zu trennen. Alles, was man mindestens 1 Jahr nicht mehr in der Hand hatte, kann man getrost entsorgen. Denn Dinge, die man erstmal in die neue Wohnung schleppt um sie dann im Keller oder auf dem Dachboden verstaut, frei nach dem Motto " das könnte ich vielleicht noch mal brauchen", werden oft nie mehr gebraucht und je eher man sich davon trennt, desto weniger umgibt man sich mit Altlasten. also ruhig weg mit der hässlichen Vase von der Tante oder dem Geschirr, welches man sich vor 20 Jahren mal gekauft hat. Hat es keinen wirklichen Wert und fällt eher unter die Rubrik "Trödel und Ramsch", dann besser vor dem Umzug entsorgen als es in die neue Behausung zu schleppen... |
| Worauf man unbedingt achten sollte: Es gibt viele Gründe sich eine neue Bleibe zu suchen. Aber egal, warum eine neue Wohnung her muss: die Suche nach einer neuen Wohnung kann dauern... Wenn man sich nicht mit der erstbesten Wohnung zufrieden geben möchte, die man z.B. in der Tageszeitung gefunden hat und man nicht unter Zeitdruck steht, weil einem z.B. der alte Vermieter gekündigt hat, sollte man sich sehr genau überlegen, welche Wohnung überhaupt in Frage kommt:
Die Liste könnte man unendlich fortführen. Man sollte sich aber auf jeden Fall ausgiebig mit den oben genannten Fragen beschäftigen. Denn was nützt es, wenn man eine tolle Wohnung hat und das Umfeld stimmt nicht. Hat man erstmal alle Fragen für sich geklärt, dann kann es mit der Wohnungssuche los gehen... Und dann ist es soweit: die ersten Besichtigungstermine stehen an. Man hat ein tolles Inserat gelesen und sich mit dem Vermieter, dem Hausverwalter oder dem Makler in Verbindung gesetzt. Man hat nachgefragt was zum Termin mitzubringen ist, wie z.B. die letzten Lohnabrechnungen, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Schufa - Auskunft etc. Viele Vermieter sortieren nämlich bereits im Vorwege aus und als Arbeitssuchender oder Student hat man vielleicht keine Chance, egal wie nett man ist. Nicht, dass man es dann gar nicht erst versuchen sollte. Aber wenn der Vermieter bereits beim ersten Telefonat auf einen Mittvierziger als neuen Mieter besteht, dann macht es wenig Sinn ihn von seinen Qualitäten zu überzeugen, wenn man gerade 19 Jahre alt ist. Das man pünktlich zum verabredeten Termin erscheint, versteht sich wohl von selbst! Und dass ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild ebenfalls zum Erfolg verhilft, muss wohl auch nicht erwähnt werden. Aber auch schon daran gedacht, dass man vielleicht auch zum Termin sein Auto auf Hochglanz bringen sollte? Was, wenn die Wohnung der Volltreffer ist und man gemeinsam mit dem Vermieter die Wohnung verlässt und zu seinem Auto geht: dreckig, zugemüllt, der Aschenbecher quillt über (obwohl man gerade eine Nichtraucherwohnung besichtigt hat)... Fast jeder Vermieter muss dann zwangsläufig denken, dass "seine" Wohnung demnächst aussehen wird wie das Auto des möglichen neuen Mieters. Damit ist man schnell durchs Raster gefallen und die Wohnung ist weg! Viele Vermieter wollen von potenziellen Mietern eine so genannte Selbstauskunft haben. Es gibt Fragen, die sollte man auf jeden Fall wahrheitsgemäß beantworten, weil der Vermieter das auch problemlos nachprüfen kann. Gibt man also seine Arbeitsstelle an und der Vermieter kommt vielleicht wirklich auf die Idee den Arbeitgeber anzurufen, dann wäre es ganz schlecht, wenn dieser ihm die Auskunft gibt, dass man vor Monaten gekündigt wurde. Kommt später raus, dass man hier die Unwahrheit gesagt hat und in keinem Arbeitsverhältnis mehr steht, dann ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Das man schwanger ist, seinen Freund gerade verlassen hat oder schwul ist, hat den Vermieter wider rum überhaupt nicht zu interessieren! Aber nicht nur die Vermieter wollen den neuen Mieter auf Herz und Nieren prüfen. Auch als Mieter sollte man seinen Vermieter überprüfen und vor allem das Mietobjekt und die Nachbarschaft genau unter die Lupe nehmen! Es empfiehlt sich auf jeden Fall einen Besichtigungstermin am Tag zu vereinbaren. Bei Tageslicht kann man mögliche Wohnungsmängel wie Schimmel besser erkennen, als wenn man durch eine düstere Wohnung geführt wird, weil der Vormieter bereits alle Lampen abgebaut hat. Und man sollte sich das Objekt von außen auch schon vor dem Termin ansehen zu verschiedenen Tageszeiten. Denn die nahe gelegene Zugstrecke überhört man vielleicht, wenn man zu einem Termin geladen wird, an dem mal gerade keine Züge vorbei donnern... Auch ist es eine gute Möglichkeit den Zustand des Hauses zu prüfen, vielleicht vorab schon mal mit anderen Mietern ins Gespräch zu kommen oder den Straßenlärm vorm Haus besser einschätzen zu können. Auch eine Parkplatzsuche am Sonntagnachmittag vor dem möglichen neuen Mietobjekt ist mitunter sehr aufschlussreich! Neben der Hausfassade zeigt auch das Treppenhaus und der Lärmpegel der Nachbarn (gerade am Wochenende, wenn fast Alle da sind), ob man das richtige Mietshaus gefunden hat. Kommt man in ein Haus und fühlt sich unwohl, dann sollte man der inneren Stimme vertrauen. Die Wohnung kann noch so toll geschnitten oder günstig sein: Der Gestank aus dem Treppenhaus findet seinen Weg und das Technogedudel des Nachbarn hört man wahrscheinlich auch in den eigenen vier Wänden. Ist man dann mit dem Umfeld zufrieden und könnte sich vorstellen hier zu leben, dann kommt die schwierigste Aufgabe. Man muss sich entscheiden, ob die Wohnung wirklich das Traumobjekt ist, wie es das Inserat vermuten ließ. Sind die Zimmer so geschnitten, dass man vorhandene Möbel unterbringen kann? Ist die Küche drin, oder muss man sich noch eine komplette neue Küche kaufen? Wie sehen die Ecken aus? Irgendwo Feuchtigkeit zu erkennen? Wird noch renoviert, ist schon renoviert worden oder muss man selber renovieren? Darf man den geliebten Laminatboden verlegen oder behaart der Vermieter auf Teppichboden? Wie sehen die Sanitäranlagen aus? Hässliche gelbe Bahnhofskacheln im Bad und der Vermieter besteht darauf, dass nichts verändert wird? Dann schnell raus... Oder dunkle Deckenvertäfelungen aus Holz, die auf keinen Fall übergestrichen werden dürfen? Eine depressive Stimmung ist vorprogrammiert! Erfahrungsgemäß sind die Fotos, die z.B. gemacht wurden für Onlineinserate immer sehr vorteilhaft. Man muss also genau hinsehen! Alte Steckdosen und ein Sicherungskasten aus der Vorkriegszeit lassen nicht gerade darauf schließen, dass der Vermieter viel in seine Mietobjekte investiert. Auf Staffelmieten sollte man sich nur einlassen, wenn man es sich leisten kann und mündliche Zusagen, wie "das Bad renovieren wir vor Ihrem Einzug" immer schriftlich bestätigen lassen VOR der Unterzeichnung des Mietvertrages. Auch zugige Fenster können schnell zum Problem werden. Nämlich dann, wenn man nachher mehr Geld für die Heizkosten hinblättert als für die Nettomiete. Also ruhig ein Teelicht mitnehmen und vor das geschlossene Fenster halten... Nachtspeicheröfen sind mitunter mit Asbest verseucht, mal abgesehen von den enormen Kosten die sie verursachen. Beliebt ist natürlich auch Schimmel in der Wohnung einfach über zu malen und klagt dann der neue Mieter später über Schimmelflecken, dann heißt es in den meisten Fallen: Sie lüften falsch. Ob tatsächlich Schimmel in der Wohnung ist, bekommt man meist im vertraulichen Gespräch mit dem Noch - Mieter raus. Denn wenn der schon einen neuen Mietvertrag in der Tasche hat, dann ist er sicherlich auch gerne bereit die Wahrheit zu sagen. Ohnehin kann ein "Plausch" mit dem jetzigen Mieter (falls er noch dort wohnt) ganz hilfreich sein. Ruhig danach fragen (wenn der Vermieter mal außer Hörweite ist), warum er auszieht. Oft erkennt man schon an den Reaktionen, dass er lieber heute als morgen raus wäre. Jeder Winkel der neuen Wohnung sollte genau untersucht werden. Wie sieht der Herd von Innen aus? Wie sieht es unter der Spüle in der Küche aus? Sind die Steckdosen veraltet? Tropft der Wasserhahn im Bad? Wer hat Zugang zu dem Mitgemieteten Kellerraum? Lassen sich die Fenster alle richtig schließen? Funktioniert das Außenrollo? Wird die Heizung in den Sommermonaten komplett abgestellt? Gibt es eine Hausordnung und ist diese akzeptabel? Wie sieht der Waschkeller aus, den man gemeinschaftlich nutzt? Hat man wirklich Alles für sich abgeklärt und man würde die Wohnung übernehmen (und bekommt sie auch), dann steht der Mietvertrag an. Da deutsche Mietverträge nicht einheitlich sind und quasi Jeder seinen Mietvertrag selber gestalten könnte, sollte man schon ganz genau hinsehen, was man da eigentlich unterschreibt. Am besten ist es, wenn man vom Vermieter den Mietvertrag bekommt und ihn sich in Ruhe zu Hause durchlesen kann. Am besten schon mal vorab im Internet informieren, was eigentlich so rechtens ist und was man am besten nicht unterschreibt. Steht im Mietvertrag z.B., dass man die so genannten Schönheitsreparaturen zu bestimmten Zeiten ausführen muss (starre Fristenregelung), dann kann man den Mietvertrag getrost unterschreiben, da diese Klausel rechtlich hinfällig ist! Man müsste beim Auszug dann nämlich gar nicht renovieren. Wichtig ist auch, dass die Nebenkosten im Mietvertrag genau aufgeschlüsselt sind. Kontoführungsgebühren des Vermieters haben hier z.B. nichts zu suchen und gehören nicht zu den umlagefähigen Kosten.
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| Mietrecht - Gut zu wissen: Für Laien ist das Mietrecht ein Buch mit sieben Siegeln. Aber auch für Anwälte ist es nicht immer leicht sich zurecht zu finden und das Urteil, welches in Hamburg gefällt wurde, muss in München noch lange nicht gültig sein. Aber es gibt ja das Internet, wenn man schon keinen auf Mietrecht spezialisierten Freund hat, wo man jede Menge erfahren kann. Wenn man sich mit dem Mietrecht auseinander setzt, bedeutet das entweder. dass man Jura studiert, sich nur so dafür interessiert oder, wie in den meisten Fällen, ein Problem mit dem Vermieter hat. Natürlich können auch Vermieter Probleme mit ihren Mieter haben, aber das soll hier nicht das Thema sein. Mieten ist Vertrauenssache. Man verlässt sich darauf, dass man für seine Miete auch das bekommt, was einem versprochen wurde. Miete zahlen zu müssen für eine Wohnung, die erhebliche Mängel aufweist, wie sich später heraus stellt, ist äußerst ärgerlich und nur die Wenigsten sind mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag auch gleich in einen Mieterverein eingetreten. Auch eine Rechtschutzversicherung, die Mietstreitigkeiten mit beinhaltet, hat eben nicht Jeder. Und Anwalts Liebling ist nun mal Cash Zahlung... Aber bevor man sich einen Anwalt sucht, in den Mieterverein eintritt oder eine Versicherung abschließt, kann man es vielleicht auch erstmal im Guten versuchen. Ein klärendes Gespräch bei Mietmängeln ist vielleicht auch sinnvoller, als den Vermieter gleich mit Mietkürzung zu drohen! Aber leider, wenn man sich so in den vielen Foren im Netz umsieht, die sich mit Mietrecht beschäftigen, scheint es leider sehr viele Vermieter zu geben, die zwar gerne Miete kassieren, aber denen es völlig egal ist, ob der Mieter im Recht ist, wenn es um Mietmängel geht, um eine ordentliche Nebenkostenabrechnung oder um den Hausfrieden. In den diversen Foren und Internetseiten, die sich mit dem Thema Mieten beschäftigen, geht es um Hundelärm, Schimmel, Kindergeschrei, Kinderwagen im Treppenhaus, zugige Fenster, Nachbarn die ihre Blumen gießen und den unteren Balkon überfluten, Musiklärm, Grillen auf dem Balkon, Nebenkostenabrechnungen die nicht stimmen, Schönheitsreparaturen, Mietwucher, Eigenbedarfskündigung, Baulärm, Mieterhöhung, Tierhaltung etc. Ein immer wieder kehrendes Thema ist z.B. die Tierhaltung. In den meisten Mietverträgen ist die Tierhaltung untersagt. Möchte man dennoch mit dem Hund einziehen oder der Katze, dann benötigt man eine schriftliche Genehmigung des Vermieters. Man kann auch im Mietvertrag aufnehmen, dass es einem erlaubt ist Bello oder Mietze mit einziehen zu lassen. Was einem der Vermieter allerdings nicht untersagen kann ist die so genannte Kleintierhaltung. Hier fallen z.B. Fische oder Wellensittich drunter. Auch wenn bereits 5 Mietparteien einen Hund halten, dann kann der Vermieter nicht verbieten, dass der eigene Hund (bei Kampfhunden gelten wieder andere Gesetze) mit einzieht. Alle oder Keiner... Aber auch bei der Tierhaltung kommt es auf die Klausel im Mietvertrag an. Ein Gerichtsurteil gab z.B. einer Mieterin Recht, die 2 Katzen halten wollte und in in ihrem Mietvertrag stand, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, insbesondere die Haltung von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen... (VIII ZR 340/06, AG Krefeld - Urteil vom 14.11.2007, 10 C 52/06 ./. LG Krefeld - Urteil vom 23.05.2006 , Urteil vom 8. November 2006 – 2 S 46/06, Karlsruhe, den 14. November 2007, Bundesgerichtshofs) Die Formulierung macht es eben! Auch gerne gestritten wird über die tatsächliche Wohnfläche. Hat man z.B. weniger als 10% der Grundfläche, die im Mietvertrag aufgeführt ist, dann hat man sehr gute Chancen die Miete zu reduzieren. Also einfach mal nachmessen... Auch das "Schimmelproblem" ist ein ewiges Streitthema. Nur nicht einfach abspeisen lassen vom Vermieter, der lapidar behauptet, man lüftet falsch. Erfahrungsgemäß sind es nur 10% der Mieter, die tatsächlich falsch lüften und so Schimmel verursachen. Viel öfter sind es bauliche Mängel, die zur Schimmelbildung führen. Und was da Schöne ist: der Vermieter muss den Beweis des "Falsch - Lüftens" antreten und nicht der Mieter! Als Mieter hat man heute sehr viel mehr Rechte als noch vor ein paar Jahren. Aber das heißt nicht, dass man sich auch alles erlauben darf oder mal eben so die Miete kürzt, weil einem irgendwas nicht passt. Eine Wohnung zu beziehen, heißt auch, dass man das Mietobjekt so behandelt, als wenn es einem selber gehören würde. Und selbst wenn es Probleme gibt, dann immer erst mit dem Vermieter sprechen und eine Lösung suchen! |
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